Sehr geehrte Patientin,
liebe werdende Mutter,

die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen. Es ist ein ganz besonderes Ereignis in Ihrem Leben, und Sie fragen sich auch:

Was kann ich tun, damit mein Kind gesund zur Welt kommt?

Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu, und es stellen sich viele Fragen zu der Entwicklung Ihres Kindes.
Mit dieser Information möchten wir Ihnen wissenswerte Erklärungen und praktische Hinweise in die Hand geben, die Sie über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in unserer Praxis aufklären.

Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm nützt Ihnen und Ihrem Baby allerdings nur dann, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.

Darüber hinaus können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll und wünschenswert sein. Dadurch können wir Ihrem verständlichen Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit nachkommen.

Nutzen Sie deshalb das

erweiterte Spektrum von Zusatzleistungen

und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint. Da diese Untersuchungen nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, erfolgt keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Über die für Sie anfallenden Kosten informieren wir Sie gern.

Jede Schwangerschaft ist, genauso wie das sich entwickelnde Kind, einmalig. Lesen Sie bitte die folgenden Informationen in aller Ruhe durch, und nutzen Sie diese auch über die gesamte Schwangerschaft als nützlichen Ratgeber.

Wir stehen Ihnen natürlich jederzeit für Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.

Sie können uns auch gerne eine e-mail schreiben an: info@dr-eberhard-brosi.de

Ihr Praxisteam

 

 

MUTTERSCHAFTSVORSOTGERICHTLINIEN

Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen.

 

FRAUENÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG

Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.

Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhais entnommen und auf Chiamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chiamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann.

Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:

- Blutdruckmessung
-
Urinuntersuchung
- Gewichtskontrolle
-
Hämoglobinbestimmung Eisenwert, abhängig vom letzten Befund

 

 

BLUTUNTERSUCHUNGEN

Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal "Rhesus negativ" festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann.

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen.

Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte während der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

 

 

ULTRASCHALL-UNTERSUCHUNGEN

Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).

- 1.Screening: 9.- 12.SSW
-
2.Screening: 19.- 22.SSW
- 3.Screening: 29.- 32.SSW

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

 

 

ERWEITERTES SPEKTRUM VON ZUSATZLEISTUNGEN
- führt zu mehr Sicherheit in der Schwangerschaft

Nachfolgend möchten wir Ihnen weitere Untersuchungen und Maßnahmen erläutern, die sinnvoll und empfehlenswert sind. Die Kosten hierfür müssten jedoch von Ihnen persönlich getragen werden.

 

ZUSÄTZLICHER ULTRASCHALL IN DER SCHWANGERSCHAFT

Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung so gründlich untersucht wie der geburtshilfliche Ultraschall ("evidence based medicine").

Nach Aussage weltweit führender Sonographieexperten besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen einer höheren Anzahl von Ultraschalluntersuchungen und dem positiven Ausgang der Schwangerschaft. Außerdem ist die Sonographie eine beliebte Methode für werdende Eltern, sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum des Kindes zu überzeugen ("Baby Fernsehen") und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen.

Diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen sind sicher medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig.

Wir sind gerne bereit, außerhalb der regulären Schwangerenvorsorge - auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin - diese zusätzlichen sonographischen Untersuchungen durchzuführen.

 

 

TRIPLE-TEST

Die Möglichkeiten der modernen Medizin können das Risiko, ein behindertes Kind zu bekommen, deutlich reduzieren. Das Risiko eines chromosomal geschädigten Kindes besteht bei jeder Schwangeren und nimmt mit dem Alter der Mutter deutlich zu. Die häufigste Chromosomenstörung ist das Down-Syndrom.

Der sogenannte Triple-Test ist eine spezielle Blutuntersuchung. Er wird in der Regel in der 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Diese spezielle Blutuntersuchung macht es möglich, das Risiko für einen Neuralrohrdefekt (offener Rücken), bestimmte genetische Erkrankungen wie Trisomie 21 (Down-Syndrom) und Trisomie 18 einzuschätzen. Bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer der genannten Erkrankungen sollte diese festgestellte Risikoerhöhung durch weitere Maßnahmen näher abgeklärt werden, z.B. Fruchtwasseruntersuchung.

Diese Leistung ist nicht Bestandteil der routinemäßigen Mutterschaftsvorsorge, so dass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen.

 

 

BLUTZUCKER-BELASTUNGSTEST

Ungefähr 2% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes), d.h. von ca. 100 Schwangeren, müssen 2 - 3 Frauen wegen eines Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden.

Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Missbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz kann es zu einer 3fach erhöhten Frühsterblichkeit kommen. Der "Gestationsdiabetes" ist die dritthäuflgste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod.

Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegs- und Pilzinfektionen sowie EPH-Gestose (= "Schwangerschaftsvergiftung"). Durch diese Komplikationen kommt es zu einer 8fach höheren Totgeburtenrate.

Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich lediglich ein sogenannter Blutzuckerbelastungstest. Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ist aus ärztlicher Sicht zu empfehlen. Hier können spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabetes (d.h. kein Nachweis von Zucker im Urin) frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien, so dass Sie die Kosten für diesen Belastungstest selbst tragen müssen.

 

 

TOXOPLASMOSE

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Erreger "Toxoplasma gondii" von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt hauptsächlich durch Katzenkontakt (Katzenkot) oder durch den Genuss von rohem Fleisch (Mett oder Tartar, Schinken, Salami) oder nicht durchgebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat.

In Deutschland haben ca. 45-50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.

Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmose gebildet wurden.

Bei fehlender Immunabwehr sollten weitere Kontrolluntersuchungen folgen.

Diese Leistung ist nicht Bestandteil der routinemäßigen Mutterschaftsvorsorge, so dass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen.